Bürgernähe

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Bürgernähe

Definition, Bedeutung

  • Als bürgernah wird eine Verwaltung bzw. eine Regierung bezeichnet, die sich an den Bedürfnissen und Problemen der Bürger orientiert und auf deren Interessen eingeht.
  • das unbürokratische Eingehen auf die Bedürfnisse, Fragen der Bürger; die Behörde strebt durch längere Öffnungszeiten mehr bürgernähe an
  • Ergebnis der Bemühungen von Politikern, Kontakt zu den Bürgern ihres Landes zu bewahren

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Bürgernähe' trennt man wie folgt:

  • Bür|ger|nä|he
(Definition ergänzt von Vin am 10.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Reime

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