BaFin

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BaFin

  • Definition, Bedeutung

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde im Mai 2002 gegründet. Grundlage ist das "Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht" (FinDAG) vom April 2002. Die BaFin vereinigt unter ihrem Dach die drei ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), für das Versicherungswesen (BAV) und für den Wertpapierhandel (BAWe). Damit gibt es in Deutschland erstmals eine einheitliche staatliche Allfinanzaufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel. Die BaFin ist eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Die BaFin hat ihre Dienstsitze in Bonn und Frankfurt am Main. Ihr Hauptziel ist es, die Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des gesamten deutschen Finanzsystems zu sichern.
  • siehe Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'BaFin' trennt man wie folgt:

  • BaFin

(Definition ergänzt von Ilias am 16.03.2019)

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