bagatelldelikt
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bagatelldelikt
Definition, Bedeutung
- geringfügige Gesetzesübertretung
- Unter einem Bagatelldelikt versteht man im deutschen Strafverfahrensrecht eine Straftat von geringer Bedeutung.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'bagatelldelikt' trennt man wie folgt:
- Ba|ga|tell|de|likt
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