Bagatellschaden

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Bagatellschaden

Definition, Bedeutung

  • Als Bagatellschaden wird ein Blechschaden bei einem Verkehrsunfall bezeichnet, der einen Mindest-Sachwert für die Aufnahme durch die aufnehmende Behörden (vornehmlich die Polizei) deutlich unterschreitet und keinen Personenschaden zur Folge hat.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Bagatellschaden' trennt man wie folgt:

  • Ba|ga|tell|scha|den
(Definition ergänzt von Kimi am 26.03.2019)

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