Bagatellschaden
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Bagatellschaden
Definition, Bedeutung
- Als Bagatellschaden wird ein Blechschaden bei einem Verkehrsunfall bezeichnet, der einen Mindest-Sachwert für die Aufnahme durch die aufnehmende Behörden (vornehmlich die Polizei) deutlich unterschreitet und keinen Personenschaden zur Folge hat.
Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Bagatellschaden' trennt man wie folgt:
- Ba|ga|tell|scha|den
Anzeige
Anzeige
Anzeige