Bankgeheimnis

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Bankgeheimnis

  • Definition, Bedeutung

    1. Die Verpflichtung (insbesondere aus dem Bankvertrag), über Bankgeschäfte Stillschweigen zu bewahren, ist in den Verfahrensordnungen unterschiedlich geregelt. Im Zivilprozess kann der Mitarbeiter eines Kreditinstituts über Angelegenheiten, von denen er im Rahmen seiner Berufstätigkeit Kenntnis erlangt hat, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Anders im Strafprozess. Hier gilt eine nicht durch die Berufstätigkeit eingeschränkte Verpflichtung, als Zeuge gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht Angaben zu machen.

    2. Die Pflicht der Banken, die Vermögensverhältnisse ihrer Kunden geheimzuhalten, ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken festgelegt. Ein gesetzliches Bankgeheimnis gibt es nicht, allerdings enthält die Abgabenordnung ein Rücksichtnahmegebot, das von den Finanzämtern bei der Steuerermittlung zu beachten ist, wenn sie auf Bankunterlagen zurückgreifen wollen.
    • etwas ohne Mühe lernen 

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Bankgeheimnis' trennt man wie folgt:

  • Bank|ge|heim|nis

(Definition ergänzt von Lucien am 26.03.2019)

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