Bankgeschäft

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Bankgeschäft

Definition, Bedeutung

  • Bankgeschäfte sind im Bankwesen die in Kreditwesengesetz (KWG) abschließend aufgezählten Geschäftsarten, zu denen insbesondere Wertpapiergeschäfte, Kreditgeschäfte, Zahlungsverkehrsgeschäfte und Einlagengeschäfte gehören.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Bankgeschäft' trennt man wie folgt:

  • Bank|ge|schäft
(Definition ergänzt von Michelle am 23.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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