Bankrecht
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Bankrecht
Definition, Bedeutung
Zum Bankrecht gehört die Genehmigung und Aufsicht von Kreditinstituten und die Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen Banken und Kunden, beispielsweise Konten- oder Darlehensverträge und die Haftung bei falscher Beratung.Anzeige
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