Bankrecht

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Bankrecht

Definition, Bedeutung

Zum Bankrecht gehört die Genehmigung und Aufsicht von Kreditinstituten und die Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen Banken und Kunden, beispielsweise Konten- oder Darlehensverträge und die Haftung bei falscher Beratung.

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(Definition ergänzt von Batuhan am 19.03.2019)

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