Bannbruch

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Bannbruch

Definition, Bedeutung

  • Bannbruch begeht, wer Gegenstände entgegen einem Verbot einführt, ausführt oder durchführt ( Abgabenordnung).
  • Verbotswidrige Einfuhr, Ausfuhr sowie Durchfuhr von Gegenständen ohne ordnungsmäßige Gestellung der Zollbehörde. Wird nach der Abgabenordnung oder in besonders schweren Fällen (Gewerbsmäßigkeit, Mitführen von Waffen, Bandenschmuggel) mit Freiheitsstrafe bedroht.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Bannbruch' trennt man wie folgt:

  • Bann|bruch
(Definition ergänzt von Nela am 15.04.2019)

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