Bannbruch
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Bannbruch
Definition, Bedeutung
- Bannbruch begeht, wer Gegenstände entgegen einem Verbot einführt, ausführt oder durchführt ( Abgabenordnung).
- Verbotswidrige Einfuhr, Ausfuhr sowie Durchfuhr von Gegenständen ohne ordnungsmäßige Gestellung der Zollbehörde. Wird nach der Abgabenordnung oder in besonders schweren Fällen (Gewerbsmäßigkeit, Mitführen von Waffen, Bandenschmuggel) mit Freiheitsstrafe bedroht.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Bannbruch' trennt man wie folgt:
- Bann|bruch
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