Banngut
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Banngut
Definition, Bedeutung
Mit Banngut (=Bannware =Konterbande) werden im Seekriegsrecht Güter bezeichnet, die militärischen Zwecken dienen. Schiffe die Banngut für den Feind transportieren dürfen nach Seekriegsrecht beschlagnahmt werden.Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Banngut' trennt man wie folgt:
- Bann|gut
Anzeige
Anzeige
Anzeige