Bannrecht
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Bannrecht
Definition, Bedeutung
- Als Bannrecht (Zwangsrecht, Banngerechtigkeit) wird eine Gewerbegerechtigkeit bezeichnet, die darin besteht, die Einwohner eines Gebietes ihre Bedürfnisse ausschließlich von einem bestimmten Gewerbebetrieb befriedigen zu lassen.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Bannrecht' trennt man wie folgt:
- Bann|recht
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