Barausgleich

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Barausgleich

Definition, Bedeutung

Übliche Barausgleichszahlung bei der Ausübung von Index-, Zins- und Währungsoptionsscheinen/-optionen, im Gegensatz zur physischen Lieferung von z.B. Aktien oder Optionsscheinen. Auch unter dem Begriff Cash-Settlement bekannt.

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(Definition ergänzt von Ibrahim am 08.05.2019)

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