bareinlage
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bareinlage
Definition, Bedeutung
- Eine Bareinlage ist der klassische Fall der Aufbringung des Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft. Dabei verpflichtet sich der Gesellschafter zu einer Leistung auf die Stammeinlage in der Form von Bargeld.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'bareinlage' trennt man wie folgt:
- Bar|ein|la|ge
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