bareinlage

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bareinlage

Definition, Bedeutung

  • Eine Bareinlage ist der klassische Fall der Aufbringung des Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft. Dabei verpflichtet sich der Gesellschafter zu einer Leistung auf die Stammeinlage in der Form von Bargeld.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'bareinlage' trennt man wie folgt:

  • Bar|ein|la|ge
(Definition ergänzt von Adnan am 20.02.2019)

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