Barliberierung

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Barliberierung

Definition, Bedeutung

Wer in der Schweiz eine Aktiengesellschaft gründen oder sich an einer Kapitalerhöhung beteiligen will, hat verschiedene Möglichkeiten, die erforderlichen Einlagen zu leisten. Bei der Barliberierung erfüllen die Einleger ihre Verpflichtung durch Einzahlung auf ein Sperrkonto bei einer Bank, die dem Schweizer Bankengesetz unterstellt ist. Das Geld muss zur ausschliesslichen Verfügung der Gesellschaft hinterlegt werden und wird von der Bank erst freigegeben, wenn die Gesellschaftsgründung bzw. die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen ist.

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(Definition ergänzt von Saphira am 17.04.2019)

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