Baron

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Baron

Definition, Bedeutung

  • Adelstitel. In Deutschland seit dem 16. Jahrhundert Anrede für Freiherrn (nichtselbständiger Adelstitel).
  • Angehörigen des untersten Adelsranges; Syn. Freiherr
  • Aristokratie: Person, die 1 trägt: Baron, Freiherr
  • Aristokratie: Titel: Baron, Freiherr
  • Baron (von mlat.: liber baro „freier Mann“; abgekürzt: L.B.) ist ein Adelstitel, der im Reich und seinen Nachfolgeterritorien bis 1918 nicht vergeben wurde.
  • Freiherr, Baron
  • historisch (Mittelalter): direkter Vasall des Königs: Baron
  • Industrieller
  • übertragen: Baron

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Baron' trennt man wie folgt:

  • Ba|ron
(Definition ergänzt von Abdullah am 01.04.2019)
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