Baron
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Baron
Definition, Bedeutung
- Adelstitel. In Deutschland seit dem 16. Jahrhundert Anrede für Freiherrn (nichtselbständiger Adelstitel).
- Angehörigen des untersten Adelsranges; Syn. Freiherr
- Aristokratie: Person, die 1 trägt: Baron, Freiherr
- Aristokratie: Titel: Baron, Freiherr
- Baron (von mlat.: liber baro „freier Mann“; abgekürzt: L.B.) ist ein Adelstitel, der im Reich und seinen Nachfolgeterritorien bis 1918 nicht vergeben wurde.
- Freiherr, Baron
- historisch (Mittelalter): direkter Vasall des Königs: Baron
- Industrieller
- übertragen: Baron
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Baron' trennt man wie folgt:
- Ba|ron
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