Bartpilzflechte

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Bartpilzflechte

Definition, Bedeutung

Bartpilzflechte, Trichophyta barbae. Entzündung der Haarwurzeln im Bartbereich. ed.. die „tiefe Bartflechte“ in drei Formen: 1) chron.: ohne nennenswerte Entzündungserscheinungen; 2) subakut (chron.-infiltrierend): aus 1) hervorgehend oder aber neben dieser bestehend; follikuläre, furunkulöse, krustig-borkige, oft gruppierte, druckschmerzhafte Herde mit über der Follikelöffnung abbrechenden Haaren, evtl. auf benachbarte Haut übergreifend; 3) akut: durch Trichophyton mentagrophytes (var. granulosum) u. verrucosum, v.a. bei Tierärzten, -pflegern, Schlachthofarbeitern (Infektion von Tier zu Mensch oder durch verseuchte Gegenstände oder Erde), einschl. des Kerion Celsi (meist bei Kindern); multiple scheiben- oder ringförmige Herde, ödematöse Schwellung, eitr. Follikulitis, schmutzig braune Borken; Spontanheilungstendenz.

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(Definition ergänzt von Jana am 04.03.2019)

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