Basisdemokratie

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Basisdemokratie

Definition, Bedeutung

Die Basisdemokratie ist eine Form der direkten Demokratie. Sie kommt in ihrer Konzeption im Gegensatz zur repräsentativen Demokratie ohne Repräsentanten aus, da alle relevanten Entscheidungen von den Betroffenen selbst abgestimmt werden. Die Basisdemokratie kommt meist nur bei trivialen Problemen zur Anwendung, die ohne Fachwissen oder Kompetenzkonflikte als einfach zu entscheiden gelten und für Fragen, die erheblichen Einfluss auf das Leben der Mehrheit haben, wie die Struktur des Gesundheitswesens, Kriegseinsätze, neue Verfassungen, Eigentumsfragen, Löhne, Arbeitszeitregelungen, Streikentscheidungen, Grundrechte und Menschenrechte.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Basisdemokratie' trennt man wie folgt:

  • Ba|sis|de|mo|kra|tie
(Definition ergänzt von Noelia am 23.03.2019)

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