Basiszinssatz

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Basiszinssatz

Definition, Bedeutung

Am 24. September 1997 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Euro - Einführungsgesetz verabschiedet. Es regelt für wichtige Bereiche der Wirtschaft den Übergang zum Euro. Dazu gehört auch das Diskontsatz-Überleitungsgesetz. Es stellt Ersatzregelungen für den seit dem 1.1.1999 nicht mehr existierenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bereit. Der Diskontsatz der Deutschen Bundesbank wurde in vielen Verträgen und an anderen Stellen als Bezugsgröße für Zinsen und andere Leistungen verwendet. Diesen Diskontsatz gibt es seit 1999 nicht mehr. Die Bundesregierung hat im Euro-Einführungsgesetz für die Zeit bis zum 31. Dezember 2001 eine Ersatzlösung geschaffen und dafür den Basiszinssatz gewählt. Im Gesetz heißt es dazu: „Basiszinssatz ist der am 31. Dezember 1998 geltende Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Er verändert sich mit Beginn des 1. Januar, des 1. Mai und 1. September eines jeden Jahres, erstmals mit Beginn des 1. Mai 1999 um die Prozentpunkte, um welche die gemäß Absatz 2 zu bestimmende Bezugsgröße seit der letzten Veränderung gestiegen oder gefallen ist.“ Das gilt nicht, wenn sich die Bezugsgröße um weniger als 0,5 Prozentpunkte verändert hat. Die maßgebliche Bezugsgröße ist demnach das geldpolitische Steuerungselement der Europäischen Notenbank ist, das dem bisherigen Diskontsatz der Bundesbank am nächsten kommt. Da dies bei Verabschiedung des Gesetzentwurfs noch nicht feststand, wurde diese Umschreibung gewählt. Inzwischen ist die Basiszinssatz-Bezugsgrößen- Verordnung (BazBV) vom 10.2.1999 im BGBl 1999 I Seite 139 bekanntgemacht worden und am 19.2.1999 in Kraft getreten. Als Bezugsgröße für den Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz- Überleitungs-Gesetzes wird der Zinssatz für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank (der LRG-Satz) bestimmt.

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(Definition ergänzt von Celine am 03.03.2019)

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