Baugenehmigung

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Baugenehmigung

Was ist eine Baugenehmigung?

Definition, Bedeutung

Die Baugenehmigung (Bauanzeige) ist das nach der jeweiligen Bauordnung der einzelnen Bundesländer vorgeschriebene förmliche Verfahren für die Genehmigung einer Baumaßnahme (Bauschein), ohne die mit der Durchführung nicht begonnen werden darf. In einigen Bundesländern reicht für bestimmte Baumaßnahmen (insbesondere Wohnungsbau) die Bauanzeige.

Errichtung, Änderung und der Abbruch baulicher Anlagen müssen von den Baubehörden genehmigt werden. Dazu muss ein Bauantrag mit allen Unterlagen - z.B. Pläne - bei der Gemeinde eingereicht werden.

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Video

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=tKGbXU3hQoI

Schreibweise

Die richtige Schreibweise ist: Baugenehmigung

Wortart

Baugenehmigung ist ein Substantiv, Nomen (Hauptwort).

Verwendung

Wie wird das Wort 'Baugenehmigung' verwendet?

"Mit Erteilung der Baugenehmigung können die Bauherrinnen/Bauherren davon ausgehen, dass die genehmigten Bauvorhaben soweit sie zu prüfen sind den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Die Baugenehmigung stellt also den Schlusspunkt des Baugenehmigungsverfahrens, beginnend mit dem Bauantrag, dar."

Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Baugenehmigung' trennt man wie folgt:

  • Bau|ge|neh|mi|gung
(Definition ergänzt von Elisabeth am 28.03.2023)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Übersetzung

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