Baugenehmigung
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Baugenehmigung
Was ist eine Baugenehmigung?
Definition, Bedeutung
Die Baugenehmigung (Bauanzeige) ist das nach der jeweiligen Bauordnung der einzelnen Bundesländer vorgeschriebene förmliche Verfahren für die Genehmigung einer Baumaßnahme (Bauschein), ohne die mit der Durchführung nicht begonnen werden darf. In einigen Bundesländern reicht für bestimmte Baumaßnahmen (insbesondere Wohnungsbau) die Bauanzeige.
Errichtung, Änderung und der Abbruch baulicher Anlagen müssen von den Baubehörden genehmigt werden. Dazu muss ein Bauantrag mit allen Unterlagen - z.B. Pläne - bei der Gemeinde eingereicht werden.
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Video
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=tKGbXU3hQoI
Schreibweise
Die richtige Schreibweise ist: Baugenehmigung
Wortart
Baugenehmigung ist ein Substantiv, Nomen (Hauptwort).
Verwendung
Wie wird das Wort 'Baugenehmigung' verwendet?
"Mit Erteilung der Baugenehmigung können die Bauherrinnen/Bauherren davon ausgehen, dass die genehmigten Bauvorhaben soweit sie zu prüfen sind den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Die Baugenehmigung stellt also den Schlusspunkt des Baugenehmigungsverfahrens, beginnend mit dem Bauantrag, dar."
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Baugenehmigung' trennt man wie folgt:
- Bau|ge|neh|mi|gung
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