Bauordnungsrecht

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Bauordnungsrecht

Definition, Bedeutung

Mit Bauordnungsrecht wird das Recht bezeichnet, das die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung, Änderung und den Abbruch baulicher Anlagen enthält.

Beispiel: So sieht z.B. die Hessische Bauordnung (HBO) vor, dass öffentlich zugängliche Einrichtungen, so gebaut werden müssen, dass sie von Menschen mit Behinderung besucht werden können (§ 46 HBO).

Das Bauplanungsrecht geht dem Bauordnungsrecht grundsätzlich vor.

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(Definition ergänzt von Ege am 01.03.2019)

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