Bauplanungsrecht

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Bauplanungsrecht

Definition, Bedeutung

Mit Bauplanungsrecht wird das Recht bezeichnet, das die städtebaulichen Entwicklung durch Vorbereitung und Leitung der Nutzung von Grundstücken steuert. Die Instrumente des Bauplanungsrechts sind der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan.

Beispiel: Ein Bauplan kann z.B. vorsehen, dass in einem bestimmten Gebiet nur einstöckige Häuser mit einer bestimmten Dachform gebaut werden.

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(Definition ergänzt von Nicolas am 12.03.2019)

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