Baurecht

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Baurecht

Definition, Bedeutung

Zum privaten Baurecht gehören alle Verträge mit Architekten, Ingenieuren, Handwerkern, die die Art der Leistung, Bezahlung, Abnahme, Sicherheitsleistungen und Gewährleistung für Mängel regeln. Wichtigste Gesetze sind das Bürgerliche Gesetzbuch (Werkvertragsrecht) und die Verdingungsordnung für Bauleistungen.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Baurecht' trennt man wie folgt:

  • Bau|recht
(Definition ergänzt von Celina am 27.02.2019)

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