Bausparvertrag

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Bausparvertrag

Definition, Bedeutung

Nach dem Abschluss eines Vertrages mit einer Bausparkasse erwirbt der Bausparer nach Leistung von Sparbeiträgen, auch Bauspareinlagen genannt, einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens.

Der Bausparvertrag wird über eine bestimmte Summe abgeschlossen, die die Bezugsgröße für die Spar- und Tilgungsbeiträge und die Mindestansparung ist. Nach Zuteilung des Bausparvertrages erhält der Bausparer die Bausparsumme, bestehend aus seinem angesparten Guthaben und dem Bauspardarlehen, ausgezahlt.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Bausparvertrag' trennt man wie folgt:

  • Bau|spar|ver|trag
(Definition ergänzt von Jean am 25.03.2019)

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