Bauvorhaben

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Bauvorhaben

Definition, Bedeutung

Mit Bauvorhaben im Sinne der Landesbauordnungen kann man zusammenfassend die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung, die Nutzungsänderung, der Abbruch und die Beseitigung von baulichen Anlagen (iSd der LandesBO) oder von Teilen baulicher Anlagen sowie von anderen Anlagen und Einrichtungen bezeichnen (Vgl. z.B. § 54 Abs. 1 S. 1 HBO).

Mit Bauvorhaben im Sinne des BaugB werden Vorhaben bezeichnet, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen (iSd BauGB) zum Inhalt haben.

Anzeige

Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Bauvorhaben' trennt man wie folgt:

  • Bau|vor|ha|ben
(Definition ergänzt von Amalia am 23.04.2019)

Anzeige

Anzeige

Anzeige