Bauvorlageberechtigung

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Bauvorlageberechtigung

Definition, Bedeutung

  • Die Bauvorlageberechtigung ist erforderlich, um Genehmigungsplanungen für die Änderung bzw. Errichtung, sowie den Abbruch von Bauwerken als verantwortlicher Planfertiger unterzeichnen zu dürfen.

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(Definition ergänzt von Carmen am 20.02.2019)

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