BDSG

Anzeige

Anzeige

Anzeige

BDSG

Definition, Bedeutung

Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt zusammen mit den Datenschutzgesetzen der Länder und anderen bereichsspezifischeren Regelungen den Umgang mit personenbezogenen Daten, die in IT-Systemen oder manuell verarbeitet werden (siehe auch: Datenschutz).

Anzeige

(Definition ergänzt von Lene am 12.04.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme

Anzeige

Anzeige

Anzeige