Beamtenrahmenrechtsgesetz

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Beamtenrahmenrechtsgesetz

Definition, Bedeutung

Dienstrecht

Aufgrund der Rahmengesetzgebungskompetenz des Art. 75 GG vom Bund erlassenes Gesetz, das den Rahmen für die Landesgesetze vorgibt, die die Dienstverhältnisse der Landesbeamten regeln.

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(Definition ergänzt von Darian am 09.03.2019)
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