Beamtenrahmenrechtsgesetz
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Beamtenrahmenrechtsgesetz
Definition, Bedeutung
DienstrechtAufgrund der Rahmengesetzgebungskompetenz des Art. 75 GG vom Bund erlassenes Gesetz, das den Rahmen für die Landesgesetze vorgibt, die die Dienstverhältnisse der Landesbeamten regeln.
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