Beamtenrecht

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Beamtenrecht

Definition, Bedeutung

Mit Beamtenrecht wird das Rechtsgebiet bezeichnet, dass sich mit der Rechtsstellung der Beamtinnen/Beamten im Verhältnis zum Staat beschäftigt.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Beamtenrecht' trennt man wie folgt:

  • Be|am|ten|recht
(Definition ergänzt von Lucy am 13.03.2019)

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