Beamtentum

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Beamtentum

Definition, Bedeutung

  • Das Beamtentum bildet eine Gruppe des Personalkörpers der Administrative eines Gemeinwesens. In vielen Ländern unterscheiden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit von Beamten deutlich von denen anderer Arbeitnehmer: Der Beamte hat eine besondere Treuepflicht gegenüber seinem Dienstherrn, der im Gegenzug im Rahmen der Fürsorgepflicht während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Invalidität und im Ruhestand für einen angemessenen Lebensunterhalt des Beamten zu sorgen hat (Alimentationsprinzip).

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Beamtentum' trennt man wie folgt:

  • Be|am|ten|tum
(Definition ergänzt von Isabell am 20.02.2019)

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