Beamtin

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Beamtin

Definition, Bedeutung

Mit Beamtin wird eine natürliche Person bezeichnet, die aufgrund einer Berufung in einem öffentlich-rechtlichen, gesetzlich besonders geregelten Dienst- und Treueverhältnis zum Staat oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts steht.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Beamtin' trennt man wie folgt:

  • Be|am|tin
(Definition ergänzt von Melanie am 27.02.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Reime

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