Beamtin
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Beamtin
Definition, Bedeutung
Mit Beamtin wird eine natürliche Person bezeichnet, die aufgrund einer Berufung in einem öffentlich-rechtlichen, gesetzlich besonders geregelten Dienst- und Treueverhältnis zum Staat oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts steht.Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Beamtin' trennt man wie folgt:
- Be|am|tin
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