Bedarfskontrollbetrag

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Bedarfskontrollbetrag

Definition, Bedeutung

"Der Bedarfskontrollbetrag des Unterhaltspflichtigen ab Gruppe 2 ist nicht identisch mit dem Eigenbedarf. Er soll eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den unterhaltsberechtigten Kindern gewährleisten. Wird er unter Berücksichtigung anderer Unterhaltspflichten .B. gegenüber dem Ehegatten unterschritten, ist der Tabellenbetrag der nächst niedrigeren Gruppe, deren Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten wird, anzusetzen." (Anm. 6 der Düsseldorfer Tabelle).

Bei der Berechnung ist darauf zu achten, dass die Bedarfssätze ohne Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen anzusetzen sind.

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(Definition ergänzt von Martha am 23.04.2019)

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