begleitschutz

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begleitschutz

Definition, Bedeutung

  • Begleitschutz hat zum Ziel, gefährdete Personen in der Öffentlichkeit oder Waren und Gegenstände (insbesondere Wertgegenstände und Valoren) während eines Transportes zu schützen.

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(Definition ergänzt von Yasin am 09.04.2019)

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