Beiblatt

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Beiblatt

Definition, Bedeutung

  • Als Beiblatt bezeichnet man ein einzelnes Blatt, das einem gebundenen Werk beigelegt wird. Mit beilegen ist in diesem Fall gemeint, dass das Blatt nicht mit eingebunden, sondern vor dem Versenden oder Archivieren des Werkes zwischen zwei beliebigen Seiten lose eingelegt wird.
  • beiliegender Zettel; auf dem beiblatt nähere Informationen finden
  • Sonderveröffentlichung, Beilage einer Zeitung
  • zusätzliche Karten beim Kartenspiel; beim Bubensolo kein gutes beiblatt haben

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Beiblatt' trennt man wie folgt:

  • Bei|blatt
(Definition ergänzt von Mariella am 03.03.2019)
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