Beihilfe

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Beihilfe

Definition, Bedeutung

Als Beihilfe bezeichnet man die Form der Teilnahme an einer Straftat, bei der der Teilnehmer dem Täter Hilfe leistet. Diese Hilfe kann auch in psychischer Form durch bloße Anwesenheit geleistet werden, wenn sie den Täter bei der Durchführung seiner Tat unterstützt. Der Gehilfe wird nach den auch für den Täter geltenden Strafandrohungen bestraft, allerdings findet zu seinen Gunsten eine Strafrahmenverschiebung statt.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Beihilfe' trennt man wie folgt:

  • Bei|hil|fe
(Definition ergänzt von Baran am 17.03.2019)
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