Beilage
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Beilage
Definition, Bedeutung
- :Beigefügte /beigelegte Sache, speziell
- Beilage bezeichnet eine beigefügte Speise zu einem Essen oder einen Gegenstand, der einer Zeitschrift oder Zeitung beigefügt wird, zum Beispiel kleines Spielzeug.
- Blechstreifen zum Ausgleichen von Zwischenräumen
- einem Brief oder einer Akte beigefügte Teile
- einer Zeitung oder Zeitschrift beigegebene Drucksache
- etwas Beigelegtes; ein Foto als beilage zum Brief; ein Magazin, Werbeprospekt als beilage in einer Zeitung
- kleine Speise zum Hauptgericht; Syn. 〈österr.〉 Zuspeis; Gemüse als beilage zum Fleisch
- Speise, welche zur Ergänzung anderer Speisen einer Mahlzeit gereicht wird, im überwiegenden Fall vegetarisch
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Beilage' trennt man wie folgt:
- Bei|la|ge
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