Beilage

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Beilage

Definition, Bedeutung

  • :Beigefügte /beigelegte Sache, speziell
  • Beilage bezeichnet eine beigefügte Speise zu einem Essen oder einen Gegenstand, der einer Zeitschrift oder Zeitung beigefügt wird, zum Beispiel kleines Spielzeug.
  • Blechstreifen zum Ausgleichen von Zwischenräumen
  • einem Brief oder einer Akte beigefügte Teile
  • einer Zeitung oder Zeitschrift beigegebene Drucksache
  • etwas Beigelegtes; ein Foto als beilage zum Brief; ein Magazin, Werbeprospekt als beilage in einer Zeitung
  • kleine Speise zum Hauptgericht; Syn. 〈österr.〉 Zuspeis; Gemüse als beilage zum Fleisch
  • Speise, welche zur Ergänzung anderer Speisen einer Mahlzeit gereicht wird, im überwiegenden Fall vegetarisch

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Beilage' trennt man wie folgt:

  • Bei|la|ge
(Definition ergänzt von Laila am 19.04.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Übersetzung, Reime

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