Beileger

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Beileger

Definition, Bedeutung

Im Gegensatz zum Beihefter ist die Beilage nicht fest mit der Publikation verbunden. Vielmehr ist die Werbedrucksache der Publikation oder einer Teilauflage hinzugefügt. Hierdurch können bestimmte Zielgebiete (Regionen) oder Personen (Abonnenten) angesprochen werden. Die Streuung der Werbung lässt sich so besser steuern.

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(Definition ergänzt von Hanna am 28.04.2019)

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