Beipackzettel
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Beipackzettel
Definition, Bedeutung
- bei Arzneimitteln beigelegter Zettel,der wichtige Informationen zur Wirkung und Nebenwirkung sowie zur Anwendung des Mittels enthält
- beigelegter Zettel mit Gebrauchsinformationen und Warnungen, bes. bei Medikamenten
- davon abgeleitet: Informationszettel zu Finanzprodukten, die dem Verbraucher einen schnellen Überblick über Chancen und RisikoRisiken geben soll
- Meinten Sie Packungsbeilage
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Beipackzettel' trennt man wie folgt:
- Bei|pack|zet|tel
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