Beipackzettel

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Beipackzettel

Definition, Bedeutung

  • bei Arzneimitteln beigelegter Zettel,der wichtige Informationen zur Wirkung und Nebenwirkung sowie zur Anwendung des Mittels enthält
  • beigelegter Zettel mit Gebrauchsinformationen und Warnungen, bes. bei Medikamenten
  • davon abgeleitet: Informationszettel zu Finanzprodukten, die dem Verbraucher einen schnellen Überblick über Chancen und RisikoRisiken geben soll
  • Meinten Sie Packungsbeilage

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Beipackzettel' trennt man wie folgt:

  • Bei|pack|zet|tel
(Definition ergänzt von Ben am 27.04.2019)

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