Beistand

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Beistand

Definition, Bedeutung

1. ur Sg. Hilfe, Unterstützung; Beistand brauchen; jmdm. Beistand leisten

2. Als Beistand bezeichnet man Personen, die an einem Prozess zur Unterstützung von Beteiligten teilnehmen. Die Voraussetzungen regeln die einzelnen Verfahrensordnungen. Eine besondere Bedeutung hat der Beistand im Strafprozess. Dort ist der Ehegatte oder der gesetzliche Vertreter des Angeklagten als Beistand zuzulassen (§ 149 StPO). Einem Nebenkläger oder einem Zeugen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanwalt als Beistand beigeordnet werden (§§ 397a, 68b StPO). Jugendlichen kann im Strafverfahren ein Beistand bestellt werden, wenn kein Fall der Pflichtverteidigung gegeben ist.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Beistand' trennt man wie folgt:

  • Bei|stand

Beispielsätze mit dem Begriff 'Beistand'

  • Der Israelit hatte die Pflicht, eine unfruchtbare Frau zu verstoßen oder mit ihrer Magd Kinder zu zeugen, die unter Beistand der rechtmäßigen Gattin zur Welt kamen und dadurch als legitime Erben anerkannt wurden.Quelle: Abenteuer von drei Russen und drei Engländern in Südafrika
  • Durch seine Identifizierungs- und Sublimierungsarbeit leistet es den Todestrieben im Es Beistand zur Bewältigung der Libido, gerät aber dabei in Gefahr, zum Objekt der Todestriebe zu werden und selbst umzukommen.Quelle: Aus den Politischen Testamenten - Friedrich II. von Preußen
  • Endlich erscheint sie, begleitet von ihrer verheirateten Tochter, sämtlichen Kindern und beiden Hausmägden, denen es unter dem Beistand des Kutschers und Standwärters gelingt, sie glücklich in die Arche hineinzuheben.Quelle: Charles Dickens - Londoner Skizzen - Sketches by Boz
  • Hätte die Jurisprudenz die Bedingungen, welche sie zur Begründung der Zurechnungsfähigkeit erfüllt verlangt, in einen scharfen allgemeinen Begriff formuliert, so wäre das Geschäft der forensischen Medizin, deren Beistand sie fordert, sehr einfach, obgleich noch immer sehr schwierig; es würde darin bestehen, zu beurteilen, ob in dem einzelnen konkreten Falle die vorhandenen Indizien die Erfüllung jener ein für alle Mal festgestellten Bedingungen verbürgen.Quelle: Das Ich und das Es - Sigmund Freud
(Definition ergänzt von Maxima am 02.03.2019)
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