Beitragsübertrag

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Beitragsübertrag

Definition, Bedeutung

  • Versicherungsunternehmen haben für den Teil der gebuchten Bruttobeiträge, der Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellt, Beitragsüberträge in der Bilanz des Jahresabschlusses zu bilden (§ 341 e Abs.

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(Definition ergänzt von Lilia am 03.03.2019)
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