Beitragsübertrag
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Beitragsübertrag
Definition, Bedeutung
- Versicherungsunternehmen haben für den Teil der gebuchten Bruttobeiträge, der Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellt, Beitragsüberträge in der Bilanz des Jahresabschlusses zu bilden (§ 341 e Abs.
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