Beitragsgeminderte Zeiten

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Beitragsgeminderte Zeiten

  • Definition, Bedeutung

    • Redenswendung "Die Zeiten ändern sich; Die Zeiten haben sich geändert ": Alles verändert sich; Früher war alles anders als heute 
  • Beitragsgeminderte Zeiten sind Kalendermonate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch beitragsfreien Zeiten belegt sind. Neben den Beitragszeiten erhalten auch beitragsgeminderte Zeiten Entgeltpunkte. Maßgebend für die Bewertung der beitragsgeminderten Zeiten ist der Durchschnitt der Gesamtleistung an Beiträgen im belegungsfähigen Zeitraum (Gesamtleistungsbewertung). Zur Bewertung dieser Zeiten siehe "Gesamtleistungsbewertung".

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(Definition ergänzt von Ansgar am 24.03.2019)

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