Beitragszahler

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Beitragszahler

Definition, Bedeutung

Private Rentenversicherung: Beim Versicherer als Zahler der Beiträge geführte natürliche Person (Normalverbraucher) oder juristische Person (Unternehmen). Beitragszahler, Versicherungsnehmer und versicherte Person, können eine Person, zwei verschiedene oder sogar drei verschiedene Personen sein.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Beitragszahler' trennt man wie folgt:

  • Bei|trags|zah|ler
(Definition ergänzt von Cecilia am 28.03.2023)

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