Beitragszahler
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Beitragszahler
Definition, Bedeutung
Private Rentenversicherung: Beim Versicherer als Zahler der Beiträge geführte natürliche Person (Normalverbraucher) oder juristische Person (Unternehmen). Beitragszahler, Versicherungsnehmer und versicherte Person, können eine Person, zwei verschiedene oder sogar drei verschiedene Personen sein.Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Beitragszahler' trennt man wie folgt:
- Bei|trags|zah|ler
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