Beitrittsverhandlungen

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Beitrittsverhandlungen

Definition, Bedeutung

Die Beitrittsverhandlungen sind entscheidend, um beitrittswillige Staaten auf ihrem Weg zum Beitritt zu begleiten und den Stand ihrer Vorbereitungen zu beurteilen. Die Beitrittskandidaten werden nach ihren eigenen Leistungen im Hinblick auf die Einhaltung der Beitrittskriterien beurteilt. Durch die Verhandlungen sollen die Bewerberländer bei ihrer Vorbereitung auf die Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben, unterstützt werden. Zugleich sollen sie es auch der Europäischen Union erlauben, sich in punkto Aufnahmefähigkeit auf die Erweiterung einzustellen. Bei den Verhandlungen geht es um die Übernahme und Anwendung des so genannten gemeinschaftlichen Besitzstandes. Darüber wacht die Kommission. Der Besitzstand ist in Kapitel gegliedert. Die Zahl der Kapitel richtet sich nach der Anzahl der Bereiche, in denen Fortschritte erzielt werden müssen. Diese Bereiche werden bei der Prüfung der einzelnen Teile des Besitzstandes („Screening“) ermittelt, zu denen das Programm für technische Hilfe und Informationsaustausch (siehe TAIEX) beiträgt. Jedes Kapitel wird einzeln verhandelt, und es werden messbare Referenzkriterien für seine Öffnung und seine Schließung festgelegt. Die Verhandlungen finden im Rahmen von bilateralen Regierungskonferenzen zwischen den Mitgliedstaaten und dem jeweiligen Beitrittskandidaten statt. Dabei werden für jedes in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallende Kapitel gemeinsame Verhandlungspositionen festgelegt. Die Verhandlungsergebnisse (einschließlich der Ergebnisse des politischen und wirtschaftlichen Dialogs) fließen in den Entwurf des Beitrittsvertrags ein, wenn die Verhandlungen über alle Kapitel abgeschlossen sind. Ein System von Übergangsmaßnahmen ermöglicht gegebenenfalls den Abschluss der Verhandlungen, auch wenn die vollständige Übernahme des Besitzstandes noch nicht abgeschlossen ist.

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(Definition ergänzt von Valentin am 25.03.2019)

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