Beitrittsvertrag

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Beitrittsvertrag

Definition, Bedeutung

  • Der Beitrittsvertrag zwischen einem Staat und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union stellt den formellen Abschluss der Beitrittsverhandlungen zwischen einem Kandidatenland und der EU dar.

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(Definition ergänzt von Jacqueline am 19.03.2019)

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