Beklagter

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Beklagter

Definition, Bedeutung

Mit Beklagter wird im gerichtlichen Streitverfahren, z.B. Zivil-, Arbeits- oder Verwaltungsprozess, die Partei bezeichnet, gegen die vom Kläger Klage erhoben wurde. Davon ist zu unterscheiden die Bezeichnung Angeklagter im Strafprozess.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Beklagter' trennt man wie folgt:

  • Be|klag|ter
(Definition ergänzt von Laurens am 16.03.2019)
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