Belastungszeuge

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Belastungszeuge

Definition, Bedeutung

  • Zeuge, der den Angeklagten mit einer Aussage belastet, der zum Nachteil des Angeklagten aussagt

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Belastungszeuge' trennt man wie folgt:

  • Be|las|tungs|zeu|ge
(Definition ergänzt von Kirill am 11.03.2019)

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