Belegarzt

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Belegarzt

Definition, Bedeutung

  • Ein Belegarzt ist ein niedergelassener Arzt, der einige Betten („Belegbetten“) in einem Krankenhaus (meistens der Grund- und Regelversorgung) mit seinen Patienten belegen darf.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Belegarzt' trennt man wie folgt:

  • Be|leg|arzt
(Definition ergänzt von Luca am 23.04.2019)

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