Belegschaftsaktie

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Belegschaftsaktie

Definition, Bedeutung

Aktien, die Angehörigen einer Gesellschaft, z.B. Mitarbeitern, zu einem relativ günstigen Preis ausgegeben werden. Damit soll ihre Identifikation und letztlich ihre Motivation mit dem Unternehmen gesteigert werden. Meist unterliegt der Verkauf dieser Aktien einer Sperrfrist (i.d.R. bis zu 5 Jahren), innerhalb derer sie nicht verkauft werden dürfen.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Belegschaftsaktie' trennt man wie folgt:

  • Be|leg|schafts|ak|tie
(Definition ergänzt von Chayenne am 12.03.2019)

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