Beleidigung

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Beleidigung

  • Definition, Bedeutung

    • sehr hässlich / völlig unpassend sein; abstoßend wirken 
  • Eine Beleidigung (im Rechtswesen allgemeiner Ehrabschneidung; auch Invektive, abgeleitet vom lateinischen invectivus, sowie von franz. und engl. invective) im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung ist die Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung einer anderen Person. Über die strafrechtliche Relevanz hinaus kann die Beleidigung von den Betroffenen als kränkend empfunden werden.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Beleidigung' trennt man wie folgt:

  • Be|lei|di|gung

Beispielsätze mit dem Begriff 'Beleidigung'

  • B, den Eindruck einer Beleidigung durch Aufsuchen derer, die uns hochschätzen, den Eindruck einer drohenden Gefahr durch wirkliches Betrachten des ihr Entgegenwirkenden.Quelle: Arthur Schopenhauer - Aphorismen
  • Bei manchen geht nun aber die Sache soweit, daß sie Geist und Verstand, im Gespräch mit ihnen an den Tag gelegt oder doch nicht genugsam versteckt, geradezu als eine Beleidigung empfinden, wenngleich sie solche vor der Hand noch verhehlen; wonach dann aber nachher der Unerfahrene vergeblich darüber nachsinnt und grübelt, wodurch in aller Welt er sich ihren Groll und Haß zugezogen haben könnte.Quelle: Bruchstück einer Hysterie-Analyse - Sigmund Freud
  • Demzufolge reizt das Angenehme, welchem wir, infolge der Überlegung entsagt haben, uns doch bei seinem Anblick: ebenso kränkt uns ein Urteil, dessen gänzliche Inkompetenz wir kennen; erzürnt uns eine Beleidigung, deren Verächtlichkeit wir einsehen; ebenso werden zehn Gründe gegen das Vorhandensein einer Gefahr überwogen vom falschen Schein ihrer wirklichen Gegenwart u.Quelle: Joseph Roth - Das Spinnennetz

(Definition ergänzt von Felix am 18.02.2019)

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