Beleihungsgrenze

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Beleihungsgrenze

Definition, Bedeutung

Die Beleihungsgrenze ist der Teil des Beleihungswertes einer Immobilie, den Kreditinstitute nach den für sie maßgebenden gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften beleihen dürfen.

Für die Beleihungsgrenze ist der Beleihungswert der Ausgangswert. Diese Grenze liegt i. d. R. beim Realkredit bei 60% des Beleihungswertes. Bei Bauspardarlehen, deren dingliche Absicherung üblicherweise nachrangig erfolgt, liegt die Beleihungsgrenze bei 80% des Beleihungswertes.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Beleihungsgrenze' trennt man wie folgt:

  • Be|lei|hungs|gren|ze
(Definition ergänzt von Till am 16.04.2019)

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