Benachteiligung
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Benachteiligung
Definition, Bedeutung
Ungleichbehandlung, Verwehren der Rechte, die anderen in gleicher Situation zuerkannt werden. In der Bundesrepublik Deutschland gehört das Recht auf Gleichbehandlung zu den Grundrechten. In Artikel 3.3 des Grundgesetzes wurde festgeschrieben, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.In der Schweiz ist ein Verbot, Menschen mit Behinderungen zu benachteiligen, noch nicht gesetzlich festgeschrieben. Eine Initiative, das Diskriminierungsverbot behinderter Menschen in der Bundesverfassung zu verankern, wird zur Zeit (1998) im Parlament diskutiert.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Benachteiligung' trennt man wie folgt:
- Be|nach|tei|li|gung
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